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Internationales Steuerrecht – grenzüberschreitend gut beraten

Die zunehmende Internationalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt bringt auch steuerlich komplexe Fragestellungen mit sich. Wer grenzüberschreitend tätig ist – sei es als Unternehmer, Arbeitnehmer oder Kapitalanleger – sieht sich schnell mit unterschiedlichen Steuersystemen, Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten konfrontiert.

Wir beraten Sie zu Ihren steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug – von der optimalen Gestaltung internationaler Sachverhalte bis hin zur Vermeidung oder Minderung einer drohenden Doppelbesteuerung. Dabei behalten wir nicht nur die nationalen Regelungen im Blick, sondern auch internationale Entwicklungen, wie etwa die OECD-Vorgaben oder EU-Richtlinien.

Unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht:

  • Beratung von inländischen Tochtergesellschaften ausländischer Investoren in Deutschland bei inländischen Steuerfragen
  • Erstellung des Jahresabschlusses von inländischen Tochtergesellschaften nebst Steuererklärungen
  • Unterstützung bei der Erfüllung inländischer steuerlicher Pflichten
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerbelastung
  • Prüfung von Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuerrecht

Leistungen für Privatpersonen:

  • Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
    Zum Beispiel im Ausland erzielten Einkommens, bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen oder bei der Veräußerung von Immobilien im Ausland
  • Prüfung der steuerlichen Folgen der Verlagerung des Wohnsitzes in das Ausland (insbesondere deutsche Wegzugsbesteuerung)
  • Klärung der steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen in das Ausland nach inländischem Steuerrecht
  • Prüfung der erbschaftsteuerlichen Aspekte von Vermögen im Ausland
  • Gestaltungsberatung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von ausländischem Vermögen im Schenkung- bzw. Erbfall

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise – für rechtssichere und steueroptimierte Lösungen über Landesgrenzen hinweg.

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