Internationales Steuerrecht
Viele Unternehmen haben Geschäftsbeziehungen zum Ausland. Wir unterstützen Sie mit internationaler Steuerexpertise bei Ihren Aktivitäten im Ausland oder wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Deutschland tätig sind. Grenzüberschreitende Lösungen werden zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen. Nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen haben Geschäftsbeziehungen zum Ausland oder Vermögen im Ausland. Auch hier unterstützen wir Sie mit unserer internationalen Steuerexpertise. Wir bieten folgende Leistungen an:
Leistungen für Unternehmen:
- Beratung von inländischen Tochtergesellschaften ausländischer Investoren in Deutschland bei inländischen Steuerfragen
- Erstellung des Jahresabschlusses von inländischen Tochtergesellschaften nebst Steuererklärungen
- Unterstützung bei der Erfüllung inländischer steuerlicher Pflichten
- Prüfung der Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerbelastung
- Prüfung von Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuerrecht
Leistungen für Privatpersonen:
- Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Zum Beispiel im Ausland erzielten Einkommens, bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen oder bei der Veräußerung von Immobilien im Ausland
- Prüfung der steuerlichen Folgen der Verlagerung des Wohnsitzes in das Ausland (ins-besondere deutsche Wegzugsbesteuerung)
- Klärung steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen in das Ausland nach inländischem Steuerrecht
- Prüfung der erbschaftsteuerlichen Aspekte von Vermögen im Ausland
- Gestaltungsberatung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von ausländischem Vermögen im Schenkung- bzw. Erbfall