Skip to main content

Unternehmensnachfolge für Familienunternehmen und Mittelstand

Steuerliche Beratung bei der Schenkung oder Vererbung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbH-Anteilen.

Wir übernehmen die Erstellung und Prüfung der erforderlichen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge und begleiten die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Die Nachfolge im Unternehmen gehört zu den bedeutendsten unternehmerischen Entscheidungen überhaupt. Wer ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine GmbH innerhalb der Familie übertragen möchte, steht nicht nur vor steuerlichen und rechtlichen Fragen, sondern auch vor strategischen Entscheidungen mit langfristiger Wirkung — für das Unternehmen, für die Familie und für das Vermögen.

Gerade im Mittelstand und bei Familienunternehmen geht es bei der Unternehmensnachfolge nicht allein um die Übertragung von Anteilen oder Betriebsvermögen. Es geht um Verantwortung, Kontinuität, Fortführung des Lebenswerks und um die Frage, wie unternehmerische Stabilität und familiäre Interessen sinnvoll miteinander verbunden werden können.

Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Familien bei der steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Dazu gehören insbesondere die Schenkung oder Vererbung von Einzelunternehmen, die Übertragung von Mitunternehmeranteilen an Personengesellschaften, die Übertragung von GmbH-Anteilen, die Prüfung der erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen sowie die strukturierte Vorbereitung einer tragfähigen Nachfolgelösung.

Unser Anspruch ist eine Nachfolgegestaltung, die steuerlich fundiert, wirtschaftlich vernünftig und familiär tragfähig ist.

Warum eine frühzeitige Planung bei der Unternehmensnachfolge entscheidend ist

Bei der Übertragung eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung kommt es häufig nicht nur auf die Vermögensnachfolge an, sondern auch auf die Fortführung des Betriebs, die Absicherung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Nachfolgers.

Eine frühzeitige steuerliche Planung kann helfen,

  • Begünstigungen für Betriebsvermögen zu sichern,
  • unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden,
  • die Übertragung auf mehrere Nachfolger sinnvoll zu strukturieren,
  • gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen aufeinander abzustimmen.

Gerade bei Familienunternehmen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbH-Strukturen ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung von erheblicher Bedeutung.

Unsere Beratung bei der Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine steuerlich durchdachte Nachfolgestruktur für die Übertragung Ihres Unternehmens oder Ihrer Beteiligung. Dabei berücksichtigen wir insbesondere:

  • die Rechtsform des Unternehmens
  • die Gesellschafter- und/oder Familienstruktur
  • die Vermögensverhältnisse und eventuell vorhandene Testamente
  • die erbschaftsteuerlichen und/oder schenkungsteuerlichen Folgen
  • mögliche Verschonungsregelungen für begünstigtes Betriebsvermögen
  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Übertragung
  • gesellschaftsvertragliche Rahmenbedingungen
  • die geplante Rolle der übergebenden und übernehmenden Generation

Unser Ziel ist eine Gestaltung, die nicht nur steuerlich, sondern auch unternehmerisch sinnvoll ist.

Nachfolge bei Einzelunternehmen

Die Übertragung eines Einzelunternehmens erfordert eine sorgfältige steuerliche und wirtschaftliche Vorbereitung. Neben Fragen zum Betriebsvermögen und zur Fortführung des Unternehmens geht es häufig auch um die Einbindung des Nachfolgers und die klare Trennung zwischen betrieblichem und privatem Vermögen.

Wir beraten insbesondere bei:

  • Schenkung eines Einzelunternehmens zu Lebzeiten
  • Vererbung eines Einzelunternehmens
  • Steuerliche Bewertung des Einzelunternehmen
  • Prüfung der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen
  • vorweggenommener Unternehmensnachfolge
  • Absicherung der Unternehmensfortführung

Nachfolge bei Personengesellschaften

Viele mittelständische Unternehmen werden als GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG geführt. Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen ist anspruchsvoll, weil neben der Beteiligung selbst, häufig auch Sonderbetriebsvermögen, gesellschaftsvertragliche Regelungen und familiäre Abstimmungen eine Rolle spielen.

Wir beraten insbesondere bei:

  • Schenkung oder Vererbung von Mitunternehmeranteilen
  • steuerlicher Bewertung von Mitunternehmeranteilen
  • Einbindung von Sonderbetriebsvermögen in die Nachfolgeplanung
  • Prüfung der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen
  • Abstimmung mit bestehenden Gesellschaftsverträgen
  • Einbindung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in die Nachfolgegestaltung

Nachfolge bei einer GmbH

Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist steuerlich und gesellschaftsrechtlich anspruchsvoll. Neben der Bewertung der Anteile sind häufig auch Fragen der Kontrolle, Stimmrechte, Nachfolgeeignung und gesellschaftsvertraglicher Beschränkungen zu berücksichtigen.

Wir beraten insbesondere bei:

  • Schenkung von GmbH-Anteilen
  • Vererbung von GmbH-Anteilen
  • steuerlicher Bewertung von GmbH-Beteiligungen
  • Prüfung von Begünstigungen für Betriebsvermögen
  • Einbindung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in die Nachfolgegestaltung

Prüfung der Begünstigungen für Betriebsvermögen

Bei Schenkung oder Vererbung von Unternehmen und Beteiligungen können erhebliche steuerliche Begünstigungen in Betracht kommen. Ob diese einschlägig sind, hängt stark von der konkreten Struktur des Unternehmens und der geplanten Übertragung ab.

Wir prüfen insbesondere,

  • ob begünstigtes Betriebsvermögen vorliegt,
  • welche Verschonungsregelungen in Betracht kommen,
  • welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen,
  • welche Risiken für den Erhalt der Begünstigungen bestehen,
  • wie die Nachfolge steuerlich stabil ausgestaltet werden kann.

Klassische Themen in unserer Beratung zur Unternehmensnachfolge

Unternehmer und Unternehmerfamilien wenden sich unter anderem mit folgenden Fragen an uns:

  • Wie kann ich mein Einzelunternehmen bzw. meine GmbH-Anteile steuerlich sinnvoll auf meine Kinder übertragen?
  • Was ist bei der Schenkung oder Vererbung eines Unternehmens zu beachten?
  • Wie können GmbH-Anteile innerhalb der Familie übertragen werden?
  • Welche Begünstigungen für Betriebsvermögen kommen in Betracht?
  • Wie wird ein Unternehmen für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer bewertet?
  • Welche Rolle spielt Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften?
  • Wie lässt sich die Nachfolge bei mehreren Kindern oder Nachfolgern sinnvoll strukturieren?
  • Wann sollte eine Unternehmensnachfolge vorbereitet werden?
  • Welche steuerlichen Risiken bestehen ohne rechtzeitige Planung?

Diese Themen zeigen: Eine gute Unternehmensnachfolge ist nie nur eine steuerliche Formalie. Sie ist ein strategischer Übergang, der fachlich frühzeitig vorbereitet werden sollte.

Für wen diese Beratung besonders relevant ist

Unsere Beratung richtet sich insbesondere an:

  • Inhaber mittelständischer Einzelunternehmen
  • Gesellschafter von GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG
  • Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
  • Unternehmerfamilien mit geplanter Nachfolge
  • Familienunternehmen mit mehreren potenziellen Nachfolgern
  • Erben von Unternehmen, Mitunternehmeranteilen oder GmbH-Anteilen
  • Unternehmer, die ihr Lebenswerk geordnet und steuerlich sinnvoll übergeben möchten

Warum Mandanten unsere Beratung schätzen

Mit Blick auf das Ganze

Wir betrachten die Unternehmensnachfolge nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Familie, Vermögen, Gesellschaftsstruktur und Unternehmensfortführung.

Verständlich und persönlich

Auch komplexe steuerliche Fragen erläutern wir klar, strukturiert und mit dem nötigen Gespür für die familiäre Situation

Strategisch und vorausschauend

Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur für den aktuellen Übergang, sondern auch für die Zeit danach steuerlich sinnvoll sind

Fachlich fundiert

Wir verbinden steuerliche Präzision mit einem klaren Verständnis für die Realität mittelständischer Unternehmen.

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Ja, ein Einzelunternehmen kann grundsätzlich zu Lebzeiten übertragen oder im Erbfall vererbt werden. Entscheidend ist eine sorgfältige steuerliche und wirtschaftliche Gestaltung, insbesondere im Hinblick auf das Betriebsvermögen und die Fortführung des Unternehmens.

Ja, Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft können grundsätzlich verschenkt oder vererbt werden. Dabei sind insbesondere gesellschaftsvertragliche Regelungen, steuerliche Begünstigungen, Sonderbetriebsvermögen und die konkrete Nachfolgestruktur zu prüfen.

Ja, GmbH-Anteile können grundsätzlich verschenkt oder vererbt werden. Dabei spielen die Bewertung der Anteile, gesellschaftsvertragliche Vorgaben und die steuerliche Einordnung eine zentrale Rolle.

Nicht zwingend. Ob und in welchem Umfang Steuer entsteht, hängt unter anderem von der Art des Unternehmens, der Bewertung, dem Verwandtschaftsverhältnis und möglichen Begünstigungen für Betriebsvermögen ab.

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhebliche steuerliche Begünstigungen für begünstigtes Betriebsvermögen in Betracht kommen. Ob diese im Einzelfall einschlägig sind, sollte sorgfältig geprüft werden.

Weil eine frühzeitige Planung steuerliche Spielräume eröffnet, die Unternehmensfortführung absichert und hilft, wirtschaftliche sowie familiäre Unsicherheiten zu vermeiden.

Steuerlich fundierte Nachfolge für Familienunternehmen und den Mittelstand

Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH: Wir unterstützen Unternehmer und Unternehmerfamilien dabei, die Nachfolge geordnet, vorausschauend und steuerlich sinnvoll zu gestalten.

Wenn Sie Ihr Unternehmen innerhalb der Familie übertragen, eine Nachfolgelösung vorbereiten oder die steuerlichen Folgen einer Schenkung oder Vererbung prüfen möchten, stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung und fachlicher Klarheit zur Seite.

Jetzt anrufen oder Kontakt mit uns aufnehmen.

Kontakt aufnehmen