Ihre Steuerberatung in Heidelberg und Einhausen
Mit Strategie und Weitblick Werte sichern
Die SJK Steuerberater betreuen Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen an den Standorten Heidelberg und Einhausen – und das seit vielen Jahren. Profitieren Sie von der umfassenden Expertise und der hochprofessionellen Beratung durch ein eingespieltes Team.
Unsere Leistungen
Wie „digital & persönlich“ funktioniert
Wir hören genau zu, stellen die richtigen Fragen und finden passende Lösungen in einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Beratung. Gemeinsam erstellen wir Ihren individuellen Fahrplan in allen steuerlichen Fragen – für mehr Sicherheit und Entlastung. Durch die Vorteile der digitalen Zusammenarbeit haben Sie dabei jederzeit den Überblick und Zugriff auf Ihre Daten – für mehr Effektivität und Transparenz.
Lösung komplexer Fragestellungen: Herausforderung und Motivation zugleich
Hier bei der SJK Steuerberatung in Heidelberg und Einhausen profitieren Sie von fundierter Erfahrung und maßgeschneiderter Beratung, die über Standardlösungen hinausgeht. Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern begleitet Sie nicht nur durch die komplexe Welt des Steuerrechts, sondern schafft Klarheit und Sicherheit in allen steuerlichen Angelegenheiten. Ob für Unternehmen, Selbständige oder Privatpersonen – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen optimale und effiziente Steuerstrategien. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise, modernste digitale Tools und einen partnerschaftlichen Ansatz, der Ihre individuellen Bedürfnisse glasklar in den Mittelpunkt stellt. Sparen Sie noch heute Zeit und Geld durch eine optimale steuerliche Vertretung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Zukunftsorientiert & persönlich
Was können wir für Sie tun?
Sie haben Fragen und möchten gerne genauer erfahren, wie wir Sie konkret unterstützen können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
Unter Betriebsaufspaltung versteht man unter anderem, wenn ein Einzelunternehmen, meist das Besitzunternehmen und eine Kapitalgesellschaft von der gleichen Person beherrscht werden und vom Einzelunternehmen wesentliche Wirtschaftsgüter an die Kapitalgesellschaft überlassen werden. Die Steuerberatung muss die passende Strategie für die Gründung einer Betriebsaufspaltung, die laufende Betreuung, als auch deren Beendigung bereithalten. Die Fallstricke der Betriebsaufspaltung müssen laufend überwacht werden um Diskussionen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Die Optimierung der Erbschaftssteuer ist durch einen Steuerberater sehr häufig dann möglich, wenn auf mehreren Ebenen die Erbfolge analysiert und die Ausschöpfung der Erbschaftssteuerfreibeträge optimiert wird. Bei der Gestaltung werden unter anderem Vorschenkungen und Zeitpläne berücksichtigt. Insbesondere bei Unternehmensvermögen kann vorher noch die Prüfung bzw. Gestaltung der Rechtsform eine wesentliche Rolle spielen.
Eine Verfahrensdokumentation ist für alle Unternehmen notwendig um dem Finanzamt gegenüber den Ablauf der Buchhaltung darlegen zu können. Darin müssen vom Empfang eines Belegs, über die Archivierung bis hin zur Verbuchung in der Buchhaltung sämtliche Schritte dokumentiert werden. Neben der reinen Verpflichtung kann der Steuerberater bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation die Prozesse der Buchhaltung analysieren und optimieren um dann eine Zeit- und Kostenersparnis für die Zukunft zu erzielen.
Die digitale Zusammenarbeit sorgt für strukturierte Prozesse und Integration von Schnittstellen, so dass dadurch Zeit für die wesentlichen Aufgaben vorhanden ist. Der regelmäßig zeitliche Aufwand des Mandanten wird deutlich reduziert, sodass der Rechnungseingang, Prüfung und Freigabe der Belege, der Zahlungsverkehr als auch der gesamte Austausch von Belegen und Auswertungen zwischen Steuerberater und Mandant in einem Portal abgebildet werden können. Dadurch ist auch der Zugriff auf die buchhaltungsrelevanten Sachverhalte von unterwegs sichergestellt.
Neben den klassischen Themen der Steuerberatung ist die Prozessoptimierung von Buchhaltungen ein wichtiges Thema. Zunächst müssen die internen Prozesse analysiert und danach mit modernen Tools die einzelnen Prozesse verbessert und vereinfacht werden. Der Einsatz einer digitale Belegfreigabe ist zu prüfen und die automatisierten Wege der eingehenden Belege neu zu definieren.
Das ist davon abhängig, ob mit dem Tätigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht:
Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Tätigkeitsstaat besteht, wird die Doppelbesteuerung unter gewissen Voraussetzungen, durch die Anrechnungs- oder Abzugsmethode vermieden.
Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Tätigkeitsstaat besteht, kann es sein, dass dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht und dieser die Einkünfte besteuert und Deutschland die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt freistellt. Sollte der Tätigkeitsstaat, die Einkünfte nicht besteuern, besteuert Deutschland die Einkünfte. Es kann aber auch sein, dass dem Tätigkeitsstaat, kein Besteuerungsrecht zusteht und somit Deutschland die Einkünfte besteuert.
Dies muss im Einzelfall genau geprüft werden.
Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass für das erworbene Gebäude, i, erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Größere Erhaltungsaufwendungen können sofort oder auf bis zu 5 Jahre als Werbungskosten verteilt werden. Innerhalb der ersten drei Jahre ab Erwerb des bebauten Grundstücks, ist jedoch auf die 15 % Grenze zu achten.
Für Zwecke einer Schenkung oder Erbschaft werden bebaute Grundstücke wie folgt bewertet:
Im Vergleichswertverfahren sind zu bewerten:
Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser
Im Ertragswertverfahren sind zu bewerten:
Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt.
Im Sachwertverfahren sind zu bewerten:
Grundstücke für die keinen Vergleichswert vorliegen, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke.
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