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Erben & Verschenken – steuerlich optimal gestalten

Erbschaften und Schenkungen sind mehr als reine Vermögensübertragungen – sie betreffen ganze Familien, oft über Generationen hinweg. Neben emotionalen Fragen spielen auch steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle. Eine rechtzeitige Planung hilft, Freibeträge zu nutzen, Streit zu vermeiden und das Vermögen zu sichern.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gestaltungsberatung zur optimalen Ausnutzung der erbschafts- und schenkungssteuerlichen Freibeträge
  • Grundstücks- und Gebäudebewertungen zur Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Bewertung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zur Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Prüfung von Steuerbefreiungen, z. B. Regel- oder Optionsverschonung für Unternehmen
  • Prüfung von Testamenten/Erbverträge auf steuerliche Konsequenzen
  • Begleitung von Rechtsbehelfsverfahren
Steuerberatung Heidelberg Erben und Verschenken
Steuerberatung Heidelberg Einkommenssteuer Rechtssicherheit

Ihr Vorteil mit uns

  • Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden
  • Steuerliche Entlastung: Durch vorausschauende Planung nutzen Sie steuerliche Spielräume und reduzieren die Steuerlast
  • Individuelle Lösungen: Jede Familie ist anders – wir beraten persönlich, verständlich und einfühlsam

Digital & persönlich

Auch in diesem sensiblen Bereich profitieren Sie von unserer digitalen Arbeitsweise: sichere Datenübermittlung, schnelle Bearbeitung und klare Berechnungen. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf das persönliche Gespräch – weil Vertrauen hier besonders wichtig ist.
Vereinbaren Sie einen Termin mit den SJK Steuerberatern in Heidelberg und Einhausen – wir begleiten Sie zuverlässig bei allen Fragen rund um Erbschaft- und Schenkungsteuer.

FAQ`s Erben & Verschenken

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen (500.000 € für Ehegatten, 400.000 € pro Kind). Für entferntere Verwandte oder Freunde sind die Freibeträge deutlich niedriger.

Ja. Jede Schenkung oder Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt angezeigt werden – unabhängig davon, ob sie steuerfrei bleibt oder nicht.

Ja. Durch einen Nießbrauch können Sie die Nutzung oder Mieteinnahmen behalten, während das Eigentum bereits übertragen wird. Das reduziert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung und bietet Gestaltungsspielräume.

Für Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen gibt es besondere Verschonungsregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuerlast deutlich reduziert oder sogar auf null gesenkt werden.