Erbschaften & Schenkungen für Privatpersonen
Steuerliche Beratung bei Vermögensübertragungen, Immobilien und Nachfolge innerhalb der Familie
Bei Immobilien, größerem Geldvermögen, Wertpapieren, Familienvermögen oder mehreren Begünstigten stellen sich schnell komplexe Fragen zur Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und zur richtigen steuerlichen Gestaltung.
Wir beraten Privatpersonen bei Erbschaften, Schenkungen, Immobilienübertragungen, vorweggenommener Erbfolge, Nießbrauchsgestaltungen, Wohnrechten sowie bei der Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen.
Unser Ziel ist eine steuerlich durchdachte, verständliche und rechtssichere Lösung — abgestimmt auf Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation.
Wann eine steuerliche Beratung bei Erbschaften und Schenkungen besonders sinnvoll ist
Eine fundierte steuerliche Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn
- Vermögen innerhalb der Familie übertragen werden soll,
- eine Schenkung zu Lebzeiten geplant ist,
- Immobilien auf Kinder, Enkel oder Ehegatten übertragen werden soll,
- ein Erbfall eingetreten ist,
- Freibeträge optimal genutzt werden sollen,
- Nießbrauch, Wohnrechte oder Gegenleistungen vereinbart werden,
- unklar ist, ob eine Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung abgegeben werden muss.
Gerade bei größeren Vermögen und Immobilien entscheidet häufig die richtige Struktur über die spätere Steuerbelastung.

Unsere Leistungen im Bereich Erbschaften & Schenkungen
Steuerliche Gestaltungsberatung bei Vermögensübertragungen
Wir prüfen, wie Vermögen innerhalb der Familie steuerlich sinnvoll übertragen werden kann.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere:
- persönliche Freibeträge
- Steuerklassen
- den Zeitpunkt der Übertragung
- die Art des Vermögens
- mögliche Steuerbefreiungen
- die familiäre Gesamtsituation
So schaffen wir eine tragfähige Grundlage für eine geordnete und steuerlich optimierte Vermögensübertragung.
Beratung bei Schenkungen zu Lebzeiten
Viele Vermögensübertragungen werden bereits zu Lebzeiten geplant. Hier kann eine frühzeitige Beratung helfen, steuerliche Spielräume zu nutzen und spätere Konflikte zu vermeiden.
Wir beraten Sie unter anderem bei:
- Geldschenkungen
- Übertragung von Immobilien
- Übertragung von Beteiligungen oder Kapitalvermögen
- Schenkungen an Kinder, Enkel oder Ehegatten
- steuerlicher Nutzung wiederkehrender Freibeträge
Steuerliche Beratung bei Immobilienübertragungen
Die Übertragung von Immobilien ist häufig ein komplexer Bereich im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Neben der steuerlichen Bewertung spielen auch vertragliche Regelungen und wirtschaftliche Interessen eine zentrale Rolle.
Wir unterstützen bei:
- Schenkung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken
- Immobilienübertragungen an Kinder oder Ehegatten
- Übertragungen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs
- Übertragungen mit Wohnrecht
- Übertragungen gegen Gegenleistungen
- steuerlicher Einordnung von geerbtem Immobilienvermögen
Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten strukturiert auf die nächste Generation zu übertragen. Dadurch können Freibeträge mehrfach genutzt, Vermögen geordnet verteilt und spätere steuerliche Belastungen reduziert werden.
Wir prüfen, welche Gestaltung zu Ihrer Familie, Ihrem Vermögen und Ihren Zielen passt.
Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung
Wir übernehmen die Erstellung und Prüfung von:
- Erbschaftsteuererklärungen
- Schenkungsteuererklärungen
- steuerlichen Angaben zu Immobilien, Bankvermögen und sonstigem Vermögen
- Unterlagen für das Finanzamt
- Stellungnahmen bei Rückfragen oder Prüfungsbedarf
Dabei begleiten wir Sie nicht nur formal, sondern auch inhaltlich mit einer klaren Einordnung der steuerlichen Situation.
Prüfung von Freibeträgen und Begünstigungen
Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer anfällt, hängt stark vom Einzelfall ab. Wir prüfen, welche Freibeträge, Begünstigungen und steuerlichen Möglichkeiten im konkreten Fall genutzt werden können.
Das gilt insbesondere bei Übertragungen zwischen:
- Ehegatten
- Eltern und Kindern
- Großeltern und Enkeln
- sonstigen Angehörigen
Steuerliche Begleitung im Erbfall
Nach einem Erbfall stellen sich oft steuerliche Fragen. Wir helfen Ihnen dabei, den Nachlass steuerlich einzuordnen, Erklärungspflichten zu prüfen und die richtigen nächsten Schritte einzuleiten.
Typische Themen unserer Beratung
Privatpersonen wenden sich unter anderem mit folgenden Fragen an uns:
- Wie hoch ist die Erbschaftsteuer bei einer geerbten Immobilie?
- Wann fällt Schenkungsteuer an?
- Wie kann Vermögen innerhalb der Familie steuerlich sinnvoll übertragen werden?
- Welche Freibeträge gelten bei Schenkungen an Kinder oder Enkel?
- Was ist bei einer Immobilienübertragung mit Nießbrauch zu beachten?
- Welche Folgen hat ein Wohnrecht bei einer Schenkung?
- Muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?
- Wann ist eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich?
- Wie wird eine Immobilie für Zwecke der Erbschaftsteuer bewertet?
- Welche Möglichkeiten bietet die vorweggenommene Erbfolge?
Für wen diese Beratung besonders relevant ist
Unsere Beratung im Bereich Erbschaften & Schenkungen für Privatpersonen richtet sich insbesondere an:
- Privatpersonen mit Immobilienvermögen
- Eltern und Großeltern mit geplanter Vermögensübertragung
- Erben und Erbengemeinschaften
- Ehegatten mit größerem Familienvermögen
- Privatpersonen mit Fragen zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer
- Familien, die ihre Nachfolge frühzeitig und steuerlich geordnet planen möchten
Warum eine frühzeitige steuerliche Planung entscheidend ist
Im Bereich Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kommt es häufig nicht nur auf das „Ob“, sondern auf das „Wie“ und „Wann“ an. Wer Vermögensübertragungen rechtzeitig plant, kann Freibeträge besser nutzen, Risiken minimieren und unnötige steuerliche Belastungen vermeiden.
Das gilt besonders bei:
- Immobilienübertragungen
- größeren Geldvermögen
- Schenkungen an mehrere Kinder
- langfristiger Vermögensnachfolge
- komplexeren Familienverhältnissen
Eine vorausschauende Gestaltung schafft Klarheit und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Warum Mandanten unsere Beratung schätzen
Verständliche Beratung
- Wir erklären auch komplexe steuerliche Zusammenhänge so, dass Sie eine klare Entscheidungsgrundlage erhalten.
Vorausschauende Gestaltung
- Wir denken nicht nur an die Steuererklärung, sondern an die richtige Struktur im Ganzen.
Persönliche Begleitung
- Gerade bei familiären Vermögensfragen sind Diskretion, Vertrauen und Fingerspitzengefühl entscheidend.
Fachlich fundierte Lösungen
- Wir verbinden steuerliche Präzision mit dem Blick auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Gesamtsituation.
Häufige Fragen zu Erbschaften und Schenkungen
Schenkungsteuer kann anfallen, wenn Vermögen unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird und die maßgeblichen Freibeträge überschritten sind. Entscheidend sind insbesondere das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem, die Höhe des Vermögens und die konkrete Gestaltung.
Erbschaftsteuer entsteht grundsätzlich, wenn Vermögen durch Erbfall auf eine andere Person übergeht und nach Berücksichtigung der Freibeträge ein steuerpflichtiger Erwerb verbleibt.
Ob eine Anzeige oder Steuererklärung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Das sollte frühzeitig geprüft werden, insbesondere bei Immobilien, größeren Geldbeträgen oder wiederholten Übertragungen.
Bei Immobilienübertragungen spielen insbesondere Bewertung, Freibeträge, Nießbrauch, Wohnrechte, Gegenleistungen und die vertragliche Gestaltung eine wichtige Rolle.
Von vorweggenommener Erbfolge spricht man, wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen wird. Ziel ist häufig eine geordnete Nachfolge und eine steuerlich sinnvolle Nutzung von Freibeträgen.
Idealerweise vor einer geplanten Schenkung oder Vermögensübertragung. Nach einem Erbfall sollte die steuerliche Situation möglichst früh geprüft werden.
Ihr Ansprechpartner für Erbschaften & Schenkungen
Wir beraten Privatpersonen bei der steuerlichen Planung, Gestaltung und Abwicklung von Erbschaften, Schenkungen und Immobilienübertragungen.
Wenn Sie Vermögen steuerlich sinnvoll übertragen, eine Schenkung vorbereiten oder Unterstützung nach einem Erbfall benötigen, stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung und fachlicher Klarheit zur Seite.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Lösung zu Ihrer familiären und steuerlichen Situation passt.
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