Vermietung & Verpachtung – Immobilien steuerlich optimal nutzen
Wer Immobilien besitzt und vermietet, steht regelmäßig vor steuerlichen Fragen: Welche Kosten kann ich absetzen? Wie werden Modernisierungen behandelt? Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor? Und wie hoch ist die tatsächliche Steuerbelastung? Wir helfen Ihnen, Steuervorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Unsere Leistungen für Vermieter
- Erstellung der Anlage Vermietung und Verpachtung
- Beratung zu Sanierungen, Renovierungen und Reparaturen
- Beratung bei Kauf und Verkauf von Immobilien
- Vorbereitung von Finanzierungen
- Begleitung und Betreuung von Bankgesprächen
- Beratung zur Vermeidung von Spekulationsgeschäften
- Beratung im Zusammenhang mit vermögensverwaltenden Gesellschaften
- Gründung und Betreuung von Immobiliengesellschaften
Profitieren Sie von unserer Erfahrung – für eine steuerlich vorteilhafte und rechtssichere Gestaltung Ihrer Immobilieneinkünfte.


Ihr Vorteil mit uns
- Mehr Klarheit: Wir schaffen Transparenz bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihre Immobilien
- Steuerliche Entlastung: Durch gezielte Gestaltung reduzieren wir Ihre Steuerbelastung
- Individuelle Beratung: Jede Immobilie ist anders – wir finden Lösungen, die zu Ihnen passen
Profitieren Sie von unserer Erfahrung – für eine steuerlich vorteilhafte und rechtssichere Gestaltung Ihrer Immobilieneinkünfte.
Digital & effizient
Dank unserer digitalen Prozesse können Sie uns Ihre Belege schnell und sicher online bereitstellen.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung der SJK Steuerberater in Heidelberg und Einhausen – für eine steuerlich vorteilhafte Gestaltung Ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
FAQ´s Vermietung und Verpachtung
Absetzbar sind zum Beispiel Zinsen für Immobilienkredite, Instandhaltungs- und Renovierungskosten, Hausnebenkosten, Abschreibungen, Grundsteuer und Verwaltungskosten. Wichtig ist, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Erhaltungsaufwendungen (z. B. Reparaturen von Türen oder Böden, Malerarbeiten) können Sie sofort absetzen. Herstellungskosten (z. B. Anbau, grundlegende Modernisierung) müssen dagegen abgeschrieben werden. Wir prüfen für Sie, wie Ihre Aufwendungen steuerlich optimal einzuordnen sind.
Die Vermietung an nahe Angehörige bedarf eines schriftlichen Mietvertrags, welcher wie unter fremden Dritten vereinbart und tatsächlich auch durchgeführt wird. Die Miete muss mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen. Andernfalls kann es zu Kürzungen bei den absetzbaren Kosten kommen.
Je größer der Immobilienbestand, desto komplexer wird die steuerliche Behandlung. Themen wie gewerbliche Prägung, Umsatzsteueroption oder die Gründung einer Immobiliengesellschaft können relevant werden.
